Teilnahmebedingungen & AGB

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am GIRO TREMOLA 2025 steht erfahrenen Handbikerinnen und Handbikern offen, auch E-Handbikes sind erlaubt. Idealerweise erfolgt die Teilnahme im Tandem mit einer privaten Begleitperson auf dem Mountainbike. Teilnehmende ohne Begleitung werden durch freiwillige Helfer:innen betreut. Die Strecke erfordert gute Grundkondition und sicheres Fahren im alpinen Gelände. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Mit der Anmeldung über Eventfrog akzeptieren Teilnehmende die AGB des Veranstalters. Für ausgeliehene Handbikes ist ein vorgängiges Training obligatorisch. Die Verpflegung unterwegs liegt in der Verantwortung der Begleitpersonen. Änderungen im Programm oder wetterbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten.

AGB

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmenden am Event „GIRO TREMOLA“, organisiert durch den Verein GIRO TREMOLA mit Sitz in Zug, Schweiz. Mit der Anmeldung zum Anlass akzeptieren die Teilnehmenden diese Bedingungen.

Anmeldung und Teilnahme
Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über die Ticketplattform Eventfrog. Mit dem Kauf eines Tickets wird die Anmeldung verbindlich. Eine Teilnahme ist nur mit gültigem Ticket möglich. Nach Abschluss der Buchung erhalten Teilnehmende eine Bestätigung per E-Mail.

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 65.– und umfasst die Teilnahme am Anlass, die Nutzung der Infrastruktur, das Mittagessen sowie ein Erinnerungsgeschenk. Für Begleitpersonen ist die Teilnahme kostenlos, sie müssen sich jedoch ebenfalls über Eventfrog anmelden (kostenloses Begleitperson-Ticket).

Rücktritt und Abmeldung
Eine kostenlose Stornierung ist über Eventfrog bis zum 31. Juli 2025 möglich. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Ein Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ist unter Vorlage eines ärztlichen Attests bis 10 Tage vor dem Anlass möglich; bitte direkt mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen.

Durchführung und Änderungen
Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Der Verein behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung bei aussergewöhnlichen Umständen (z. B. Unwetter, behördliche Auflagen) ganz oder teilweise abzusagen. In diesem Fall hat das Ticket Gültigkeit für das Folgejahr. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

Sicherheit und Verantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Strecke ist für den motorisierten Verkehr gesperrt, dennoch sind die Verkehrsregeln zu beachten. Für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht etc.) sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Erste Hilfe wird durch geschultes Personal sichergestellt. Eine Notfallnummer wird am Start bekanntgegeben.

Begleitung und Betreuung
Die Teilnahme erfolgt idealerweise im Tandem mit einer Begleitperson. Teilnehmende ohne Begleitperson werden nach Möglichkeit durch freiwillige Helfer:innen betreut. Für Verpflegung entlang der Strecke sind die Begleitpersonen zuständig.

Transport und Ausrüstung
Der Transport von Handbikes, Rollstühlen und persönlichen Gegenständen liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden bzw. der Begleitpersonen. Auf Wunsch kann ein Transport vom Start- ins Zielgelände organisiert werden.

Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung übermittelten Daten werden ausschliesslich für die Durchführung des Events verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Fotos oder Videos vom Anlass für Kommunikationszwecke des Vereins verwendet werden dürfen.

Haftungsausschluss
Der Verein GIRO TREMOLA übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug, soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.